Euro-Konformität - EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC

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Was ist bei der An- und Abmeldung eines Fahrzeugs zu beachten?

Was ist bei der An- und Abmeldung eines Fahrzeugs zu beachten?

Was ist bei der An- und Abmeldung eines Fahrzeugs zu beachten?

Nach dem Kauf eines Autos sollte dieses angemeldet und beim Verkauf abgemeldet werden. Für die An- oder Abmeldung werden jeweils wichtige Dokumente benötigt. Als Besitzer eines neu gekauften Fahrzeugs gilt es zunächst das Auto zuzulassen, bevor es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Die hierfür zuständige Zulassungsstelle befindet sich am Hauptwohnort des Antragstellers. Alternativ kann die An- oder Abmeldung auch online durchgeführt werden oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Welche Dokumente sind für eine Fahrzeugzulassung notwendig?

Bei einer Fahrzeugzulassung muss der Antragsteller unter anderem den Personalausweis oder Reisepass, eine Kfz-Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer für eine Haftpflichtversicherung des Autos, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei gebrauchten Fahrzeugen und Teil II bei Neufahrzeugen vorlegen. Weiterhin ist der Nachweis der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung, die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung und die Bescheinigung notwendig. Bei Wunsch kann gegen eine kleine Gebühr von aktuell 10,20 EUR ein Kennzeichen ausgesucht werden.

Was ist eine CoC-Bescheinigung?

CoC Papiere sind notwendige Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird festgehalten, über welche Typengenehmigung ein Auto in der EU verfügt. Hierfür müssen gesetzliche Vorgaben bezüglich Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. Die CoC-Dokumente sind seit dem Jahr 1996 in Deutschland Pflicht. Die Unterlagen enthalten technische Informationen und Merkmale eines Kfz. Dazu zählen die Marke sowie der Fahrzeugtyp, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrzeugabmessungen, die zulässige Gesamtmasse, die Anzahl wie auch Anordnung der Zylinder, das Hubvolumen, die Kraftstoffart, die Übersetzungsverhältnisse, die Höchstgeschwindigkeit, die Abgaswerte und der Geräuschpegel des Autos.

Hersteller von Fahrzeugen sind dazu verpflichtet, Käufern die EG-Übereinstimmungsbescheinigung beizulegen. Bei Verlust können die Unterlagen, beispielsweise CoC Papiere Bmw , bei Herstellern, Autohändlern oder über Online-Dienstleister angefordert werden. Hierbei entstehen Kosten, welche bei einem Mercedes-Benz schnell bei 240 EUR liegen. Eine Zulassung ohne CoC-Dokumente ist grundsätzlich möglich, allerdings nur mit EG-Typengenehmigung. Kann die Typengenehmigung aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht nachgewiesen werden, muss der Fahrzeughersteller oder alternativ ein amtlicher Sachverständiger die Informationen zusammenfassen. Weiterhin kann ein Gutachten bezüglich der Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellt werden. Diese muss das Fahrzeug mindestens im gleichen Umfang beschreiben, wie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Autos, welche außerhalb der EU produziert wurden, haben generell keine EU-Typengenehmigung.

Welche Unterlagen sind für eine Fahrzeugabmeldung notwendig?

Um ein Fahrzeug abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Kennzeichen für die Entstempelung benötigt. Anschließend leitet die Zulassungsstelle die Information zur Abmeldung des Fahrzeugs an die Versicherung und das Hauptzollamt weiter. Das alte Kennzeichen kann gleichzeitig reserviert werden, wenn dieses an einem anderen Fahrzeug verwendet werden soll. Der Reservierungswunsch ist dabei bei der Abmeldung zu äußern. Hierfür wird ebenfalls eine Gebühr von 10,20 EUR fällig. Die Reservierungsdauer hängt von dem Zulassungsbezirk ab und kann sich über einen Zeitraum von drei Monaten bis einem Jahr erstrecken. Allgemein sind Verkäufer eines Fahrzeugs, die dieses angemeldet verkaufen, dazu verpflichtet, der Zulassungsstelle den Verkauf des Autos mitzuteilen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Käufer die Zulassungsstelle selbst informiert.

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht zeitnah um- oder abmelden, ist es ratsam als Verkäufer sich bei der Zulassungsstelle diesbezüglich zu melden. Solche Fälle kommen immer mal wieder vor und der Verkäufer hat hier die Möglichkeit bei der Zulassungsstelle eine Zwangsstilllegung zu beantragen. Die entsprechende Behörde ist allerdings nicht dazu verpflichtet, weshalb die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs als sicherer für den Verkäufer gilt.

 

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