Euro-Konformität - EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
07:30 – 16:00 Uhr
Telefon Contact Center
Montag bis Freitag
07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonnummern direkt erreichbarer Fachbereiche finden Sie auf Ihrer Korrespondenz.
Sie können Ihr Fahrzeug mit oder ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem sogenannten «Certificate of Conformity (CoC)», in die Schweiz einführen.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vereinfacht den Ablauf des Imports. Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Die Schweizer Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Der Import eines Fahrzeuges ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist aufwändiger. Wir empfehlen Ihnen, die ausländischen Unterlagen vor dem Import kontrollieren zu lassen, ob sie für die Schweizer Zulassung geeignet sind. Beanspruchen Sie auch die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder anderen Fachleuten.
Stellen Sie Ihr Dossier mit den notwendigen Unterlagen zusammen und übermitteln Sie dieses (am Schalter oder per E-Mail) mit dem ausgefüllten Prüfungsauftrag