Euro-Konformität - EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC

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Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Import Motorfahrzeuge

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
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Sie können Ihr Fahrzeug mit oder ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem sogenannten «Certificate of Conformity (CoC)», in die Schweiz einführen.

Import mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vereinfacht den Ablauf des Imports. Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Die Schweizer Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten werden.

Import ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Der Import eines Fahrzeuges ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist aufwändiger. Wir empfehlen Ihnen, die ausländischen Unterlagen vor dem Import kontrollieren zu lassen, ob sie für die Schweizer Zulassung geeignet sind. Beanspruchen Sie auch die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder anderen Fachleuten.

So gehen Sie vor

Stellen Sie Ihr Dossier mit den notwendigen Unterlagen zusammen und übermitteln Sie dieses (am Schalter oder per E-Mail) mit dem ausgefüllten Prüfungsauftrag

 

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von 08:30 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00 Montag bis Freitag