Euro-Konformität - EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC

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CoC-Papiere: Warum sie beim Autokauf wichtig sind

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

CoC-Papiere: Warum sie beim Autokauf wichtig sind

Jeder in der EU verkaufte Neuwagen muss deren Normen entsprechen. Bescheinigt wird das mit den sogenannten CoC-Papieren. Worauf es bei diesen Dokumenten ankommt.

Was sind CoC-Papiere?

Das CoC-Dokument ist jedem Fahrzeug, das dem genehmigten Typ entspricht, beizufügen: Es muss also bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt werden. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung.

Auf deutschen CoC steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in anderen Ländern ist das Dokument in der jeweiligen Landessprache verfasst. Italienische Papiere sind zum Beispiel mit "Certificato di Conformita" überschrieben, französische mit "Certificat de conformité".

Was steht in den CoC-Papieren?

Dokumentiert sind alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Die Angaben gehen noch über die hinaus, die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.

Wozu braucht man CoC-Dokumente?

Das Certificate of Conformity dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Erstzulassung erforderlich sind. CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Es vereinfacht die Zulassung – und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll. Bevor das CoC-Zertifikat eingeführt wurde, war der Aufwand für die Zulassung eines Autos aus der EU deutlich höher.

CoC-Papiere nachträglich beantragen

Ja, in der Regel sollte das gehen. Wer keine CoC-Papiere für sein Fahrzeug hat oder diese verloren hat, kann diese beim Hersteller anfordern. Das klappt über einen Händler, die Niederlassung oder oft auch über die Online-Seite des Herstellers gegen Gebühr. Die Kosten sind unterschiedlich hoch: Stichproben bei verschiedenen Herstellern haben eine Spanne zwischen 70 und 180 Euro ergeben. In Ausnahmefällen können auch mal 250 Euro fällig werden, wie uns Leser berichten.

Möglich ist das aber nur, wenn das Modell grundsätzlich eine EU-Typgenehmigung hat. Autos, die für ein Nicht-EU-Land gebaut worden sind, haben diese in der Regel nicht.

Ist die Zulassung ohne CoC möglich?

War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden, sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Für den Nachweis wird jedoch oft das CoC-Papier verlangt. Kann man nicht nachweisen, dass eine EG-Typgenehmigung besteht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen.

Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). "Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist", heißt es dazu in §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Muss man CoC-Papiere dabeihaben?

Nein, dazu ist man nicht verpflichtet.

Sollte man beim Kauf auf CoC bestehen?

Ja, man sollte immer beim Kauf darauf achten, dass die Übergabe des CoC-Papiers vertraglich mit vereinbart und auch durchgeführt wird, da das CoC zum Beispiel auch Informationen über weitere zulässige Reifengrößen enthält. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie daher auf CoC-Papiere bestehen, denn eine nachträgliche Beschaffung kann teuer werden (siehe oben).

Diese Dokumente braucht die Zulassungsstelle für die Anmeldung eines EU-Fahrzeugs:

  • Nachweis des Eigentums (z.B. Kaufvertrag)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • CoC-Papiere (EG-Übereinstimmungserklärung)

  • Elektronische Versicherungsnummer (eVB)

  • Falls vorhanden: Ausländische Fahrzeugpapiere

  • Wenn Sie das Auto nicht auf sich anmelden: Eine schriftliche Vollmacht des Vollmachtgebers im Original und dessen Ausweis in Kopie

  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (falls erforderlich)

  • Bei EU-Neufahrzeugen: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck in der Regel bei der Zulassungsstelle zu heben)

Weitere Informationen gibt es von den Kfz-Zulassungsstellen vor Ort, meist auch auf deren Internetseite.

 

 

 

 

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